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Paritätischer schlägt vor: Grundrente schon nach 25 Beschäftigungsjahren gewähren

Pressemeldung vom 05.02.2019, Paritätischer Gesamtverband

von: Gwendolyn Stilling

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die Kritik an den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente und macht Vorschläge zur armutspolitischen Flankierung des Konzepts. Der Verband empfiehlt, die Grundrente bereits nach 25 Beschäftigungsjahren und Freibeträge auf Renteneinkommen für alle Altersgrundsicherungsbeziehenden zu gewähren.

„Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, um die verdeckte Armut im Alter zu beseitigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Etwa drei Viertel der Menschen, die bereits heute Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hätten, nähmen diese aus Scham oder Unwissenheit nicht wahr. „Die Grundrente darf als Weg aus Armut und Fürsorgeabhängigkeit daher nicht unterschätzt werden", so Schneider. Richtig sei aber auch, dass eine Großzahl altersarmer Menschen durch diese Grundrente nicht erreicht wird und daher unter armutspolitischen Gesichtspunkten weitere Maßnahmen notwendig sind.

Die geplante Aufwertung von Rentenansprüchen aus Niedriglohnbeschäftigung begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Der Verband schlägt jedoch vor, die Aufwertung bereits ab 25 Beschäftigungsjahren greifen zu lassen, um Menschen mit längeren Zeiten der Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit stärker zu berücksichtigen. Für die Menschen, die dennoch weiterhin auf Grundsicherung angewiesen seien, seien die Leistungen deutlich zu erhöhen.

Darüber hinaus fordert der Paritätische, den geplanten Freibetrag in der Grundsicherung im Alter so zu gestalten, dass ein Grundfreibetrag von 100 Euro für alle Renten eingeführt wird und von darüber liegenden Renten zusätzlich 20 Prozent nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen. „So kann die Bekämpfung von Armut mit der Anerkennung der Lebensleistung verbunden werden“, betont Schneider. Gleichzeitig würde die Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber Berechtigten der betrieblichen und privaten Vorsorge beendet, denn für deren Leistungen bestünden bereits ähnliche Freibeträge.

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