Da der Paritätische selber Träger von 40 Pflegediensten und zugleich Verbandsvertreter von nochmals 40 freien Pflegediensten ist, kennt er sich mit den Prüfbescheiden und den zugrunde liegenden Prüfberichten gut aus.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die massive Kritik die der Paritätische an dem Gesetzentwurf zur Pflegereform hat. Der Entwurf sieht ab 2011 die regelmäßige Prüfung von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen durch den MDK sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse z.B. im Internet vor.
Weiter ist vorgesehen, dass bis zum 31.12.2010 jedes Heim und jede ambulante Pflegeeinrichtung einmal geprüft sein muss.
Ziel der vom Paritätischen angestrengten Musterprozesse sei die Festlegung verständlicher und nachvollziehbarer Prüfkriterien und Grundlagen für die Berichte, die einer ordentlichen Pflege und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen genügten. Die bisherigen Prüfberichte sind in der Regel sehr umfangreich und für einen Laien nur schwer verständlich. Der Paritätische kritisiert weiter dass in den Berichten Mängelrügen und Empfehlungen vermischt werden. Zudem würden Maßnahmen eingefordert, die weder durch die Sozialgesetzgebung oder den Rahmenvertrag noch durch die gemeinsamen Qualitätsgrundsätze oder pflegewissenschaftliche Grundlagen vorgeben sein.
Die Bundesregierung fordert zwar zu Recht mehr Transparenz in der Pflege, aber es ist aus Sicht des Paritätischen sehr zweifelhaft, ob die bisherigen Prüfberichte, noch dazu wenn sie zur Lesbarkeit drastisch gekürzt werden müssen, eine Informationshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind.