„Das Urteil ist eine deutliche Rüge für die Bundesregierung“, begrüßt Günter Famulla, Vorsitzender den Entscheid des Bundessozialgerichtes zu den Regelsätzen für Kinder. Das Gericht hatte heute Vormittag (27.01.2009) die aktuellen Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre für grundgesetzwidrig erklärt. „Der Paritätische fordert die Regierung auf, unverzüglich eine neue Berechnung anzustellen, die den tatsächlichen Bedarf von Kindern berücksichtigt“, so Famulla. „Nach unseren Berechnungen müssen die Beträge erheblich aufgestockt werden.“
Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil moniert, der Gesetzgeber hätte die Festlegung auf 211 Euro pro Kind mangelhaft begründet. Deshalb seien die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern nach Auffassung der Richter grundgesetzwidrig.Für Günter Famulla steht schon lange fest, dass die Festlegung auf 60 Prozent des Bedarfes eines Erwachsenen willkürlich war: „Die Berechnungsgrundlage der Bundesregierung geht völlig an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbei. Das hat eine Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes eindrucksvoll belegt. Jetzt muss gehandelt werden!“
Der Paritätische fordert auf Grundlage eigener Berechnungen Regelsätze von 254 Euro für Kinder bis sechs Jahre, von 297 Euro für Kinder bis 14 Jahre und von 321 Euro für Kinder bis 18 Jahre. Nach Auffassung Famullas ist die Expertise des Paritä-
tischen eine vernünftige Grundlage zur Neuberechnung der Regelsätze und ein Einstieg in die Bekämpfung von Kinderarmut.
„Noch immer muss etwa jedes vierte Kind in Deutschland in Armut leben. Für diese Kinder ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder ein Theaterbesuch mit der Schulklasse einfach nicht möglich. Das
muss sich ändern.“ Der Vorsitzende mahnt deshalb die Politik, nicht nur die Regelsätze nach dem tatsächlichen Bedarf zu bestimmen, sondern sozialpolitische Richtungsentscheidungen zu treffen, die Kinderarmut bekämpfen und Bildungschancen nachhaltig verbessern.
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