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Paritätischer begrüßt Urteil zu Hartz IV-Sätzen
Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln!
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Mit der Aufforderung des BVerfG an die Bundesregierung, bis zum 31.12.2010 in einem transparenten und sachgerechten Verfahren den Mindestbedarf für Kinder zu entwickeln, den sie zur einer menschenwürdigen Entfaltung benötigen, werden nun endlich entscheidende Schritte eingeleitet. „Wir sind sehr erfreut, dass das Bundesverfassungsgericht der bisherigen willkürlichen Berechnung der Regelsätze für Kinder nun endlich einen Riegel vorschiebt und das Wohl der Kinder und ihre speziellen Bedürfnisse nun wieder im Vordergrund stehen werden“, sagt Cornelia Rundt, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e. V.
Der Paritätische bemängelt bereits seit Jahren, dass die bestehenden Sätze für Kinder falsch berechnet werden und völlig an der Realität vorbei gehen. „Bisher sind wir mit unseren Forderungen bei der Bundesregierung immer auf taube Ohren gestoßen“, sagt Cornelia Rundt. Das heutige Urteil aus Karlsruhe, in dem die bisherigen Regelsätze für Kinder als „völliger Ermittlungsausfall“ bezeichnet werden, zwingt die Bundesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen „Ermittlungsausfall“ bis Jahresende zu beheben. „Es muss nun genau ermittelt werden, was Kinder brauchen, denn der bisher bestehende einfache Abschlag vom Regelsatz Erwachsener lässt ihre kindspezifischen Bedürfnisse völlig außer Acht“, kritisiert Rundt. Die Folgen waren bislang absurd: So rechnet die Bundesregierung jedem Säugling monatlich 11,90 Euro für Tabak und alkoholische Getränke zu. „Ein Bedarf für Windeln ist hingegen überhaupt nicht vorgesehen, und für Spielzeug werden Kindern gerade einmal 62 Cent pro Monat zugerechnet“, sagt Rundt.
Angesichts der Erklärung der Richter, dass die Pauschalisierung ungeeignet sei um individuellem Bedarf ausreichend gerecht zu werden, bekräftigt der Paritätische seine Forderungen nach der (Wieder)Einführung der Gewährung einmaliger Leistungen nicht nur bis zum Ende der Berechnungsphase am 31.12.2010, sondern auch darüber hinaus. Dabei reicht es jedoch nicht, soziale Infrastruktur etwa aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport vorzuhalten, sie muss auch Kindern aus Hartz IV-Familien zugänglich sein, beispielsweise durch die Verankerung entsprechender Rechtsansprüche. „Die Einschulung, die Anschaffung eines Fahrrads oder dringend benötigte Nachhilfestunden sollten auch für Hartz IV-Familien wieder finanzierbar sein“, sagt Cornelia Rundt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. kritisiert bereits seit Jahren den geltenden Regelsatz, der deutlich zu niedrig bemessen ist und für Erwachsenen statt 359 Euro eigentlich 440 Euro betragen müsste. Außerdem darf die Regelsatzhöhe nicht länger an die Rentenentwicklung gekoppelt sein, sondern muss sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientieren. Das Fehlen eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes gehört ebenso seit Jahren zu den Hauptkritikpunkten des Paritätischen am bestehenden System. So hat der Paritätische Wohlfahrtsverband bereits im September 2008 eine Expertise zum Thema Kinderregelsätze veröffentlicht, in der er ein Modell vorschlägt, wie sich kindbedarsfgerechte Bedarfe berechnen und in einen bedarfsgerechten Regelsatz übertragen lassen.
Die geltenden Sätze, die lediglich als prozentualer Abschlag auf den Erwachsenensatz berechnet werden, sind viel zu niedrig. An der deutlichen Anhebung der Regelsätze für Kinder und Jugend-liche führt kein Weg vorbei. Die Anpassung sollte gestaffelt nach drei Altersgruppen analog zum jeweiligen Bedarf erfolgen. Unter der Voraussetzung, dass die Möglichkeit der Gewährung ein-maliger Leistungen wieder eingeführt wird, wären nach den Be-rechnungen des Paritätischen folgende Regelsatzhöhen für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht: 254 Euro für unter Sechsjährige, 297 Euro für Sechs- bis unter 14-Jährige und 321 Euro für 14- bis unter 18-Jährige. Sollte die Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen wieder dauerhaft eingeführt werden, könnte die Er-höhung auch niedriger ausfallen.
Außerdem muss genau abgewogen werden, welche Bedürfnisse allein über Geld zu lösen sind und wo gegebenenfalls mehr soziale Infrastruktur gebraucht wird.
Quelle: Paritätischer Medienservice Ausgabe 7/2010



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